RPÖS
Register der Partner des öffentlichen Sektors RPÖS
Das Register der Partner des öffentlichen Sektors wird ausschließlich in elektronischer Form geführt und ist rechtlich verbindlich, was bedeutet, dass die darin veröffentlichten Daten jedem gegenüber wirksam sind. Es handelt sich um natürliche und juristische Personen, die vom Staat, von Subjekten des öffentlichen Sektors oder von den Selbstverwaltungen Geldleistungen oder Vermögen über dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert erhalten. Des Weiteren müssen im Register jene Personen eingetragen sein, welche einen Vertrag, eine Rahmenvereinbarung oder eine Konzession gemäß den Vorschriften für öffentliche Aufträge abschließen. Der Partner des öffentlichen Sektors kann sich nicht selbst ins RPÖS eintragen, er muss hierfür eine berechtigte Person beauftragen, mit der er eine Vereinbarung über die Erfüllung der Pflichten einer berechtigten Person für den Partner des öffentlichen Sektors abschließen muss. Im Sinne des Gesetzes kann diese Tätigkeit von einem Rechtsanwalt, einem Notar, einem Steuerberater, einem Wirtschaftsprüfer oder einem Banker vorgenommen werden, der anschließend sämtliche Handlungen bezüglich des RPÖS übernimmt, das heißt den Ersteintrag, Änderungen oder eine Löschung eingetragener Daten.
Ob Sie im RPÖS eingetragen sein müssen, prüfen wir auf Ihren Wunsch, da jeder konkrete Fall separat beurteilt werden muss.